Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21   

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https://dejure.org/2021,23327
OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21 (https://dejure.org/2021,23327)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2021 - Verg 9/21 (https://dejure.org/2021,23327)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2021 - Verg 9/21 (https://dejure.org/2021,23327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Einmal geeignet, immer geeignet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei falsch angenommener Eignung genießt ein Bieter Vertrauensschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rätst du noch oder rügst du schon? (VPR 2021, 148)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrauensschutz vs. Rechtsschutz (VPR 2021, 140)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 632
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21
    Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat, darf er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergaberechtsverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53).

    Zudem muss er, um eine Überprüfung zu ermöglichen, angeben, woher seine Erkenntnisse stammen (siehe zum Beispiel zur Berufung auf Branchen- und Marktkenntnis Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2012 - Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5 f.).

  • OLG Brandenburg, 20.11.2012 - Verg W 10/12

    Anforderungen an den Nachweis der Befähigung des Auftragnehmers und seiner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21
    Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (siehe OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 20. November 2012 - Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 29. Mai 2012 - Verg W 5/12, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Juli 2010 - 11 Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG München, Beschlüsse vom 7. August 2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f., und vom 2. August 2007 - Verg 7/07, zitiert nach juris, Tz. 15 f.).

    Zudem muss er, um eine Überprüfung zu ermöglichen, angeben, woher seine Erkenntnisse stammen (siehe zum Beispiel zur Berufung auf Branchen- und Marktkenntnis Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2012 - Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5 f.).

  • VK Rheinland, 24.02.2021 - VK 66/20
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 24. Februar 2021 - VK 66/20-L - bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin beantragt - soweit hier von Interesse -, 1. den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 24. Februar 2021, AZ: VK 66/20-L, aufzuheben, 2. festzustellen, dass die Antragstellerin in ihren Rechten aus § 97 Abs. 6 GWB verletzt ist, und geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen der Antragstellerin zu verhindern, insbesondere, indem den Antragsgegnern untersagt wird, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen, und die Antragsgegner angewiesen werden, die Beigeladene vom Vergabeverfahren auszuschließen sowie der Antragstellerin den Zuschlag zu erteilen, falls deren Angebot nach dem Ausschluss der Beigeladenen das einzige verbleibende ist, sonst die Wertung der verbleibenden Angebote erneut durchzuführen, sofern die Beschaffungsabsicht der Antragsgegner fortbesteht, 3. der Antragstellerin Akteneinsicht gemäß § 165 GWB zu gewähren, 4. die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gem. § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern.

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21
    Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung - anders als im offenen Verfahren - ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf - wie hier - gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ZB 15/13 - Stadtbahnprogramm Gera , zitiert nach juris, Tz. 33, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, zitiert nach juris, Tz. 16 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 5/14, zitiert nach juris, Tz. 48 [= VergabeR 2015, 458 ff.]; aus der Literatur zustimmend Kling, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl., § 122 GWB Rn. 39; Opitz, in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 122 GWB Rn. 25; Ziekow, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 122 GWB Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 54/18

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Wartepflicht gem. § 19 Abs. 2 S. 3 VOB/A -EU

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21
    Formulierungen wie "nach unserer Kenntnis" oder "nach unserer Informationslage" genügen in der Regel nicht (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2020 - VII-Verg 20/19, zitiert nach juris, Tz. 56 [= VergabeR 2020, 652 ff.], vom 16. August 2019 - VII-Verg 56/18 [= NZBau 2020, 249 ff.] - und vom 12. Juni 2019 - VII-Verg 54/18, zitiert nach juris, Tz. 71 [= VergabeR 2020, 92 ff.]).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21
    Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung - anders als im offenen Verfahren - ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf - wie hier - gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ZB 15/13 - Stadtbahnprogramm Gera , zitiert nach juris, Tz. 33, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, zitiert nach juris, Tz. 16 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 5/14, zitiert nach juris, Tz. 48 [= VergabeR 2015, 458 ff.]; aus der Literatur zustimmend Kling, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl., § 122 GWB Rn. 39; Opitz, in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 122 GWB Rn. 25; Ziekow, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 122 GWB Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21
    Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (siehe OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 20. November 2012 - Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 29. Mai 2012 - Verg W 5/12, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Juli 2010 - 11 Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG München, Beschlüsse vom 7. August 2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f., und vom 2. August 2007 - Verg 7/07, zitiert nach juris, Tz. 15 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - Verg 56/18

    Auftragsgegenstand (nur) funktional beschrieben: Leistungsziel muss klar bestimmt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21
    Formulierungen wie "nach unserer Kenntnis" oder "nach unserer Informationslage" genügen in der Regel nicht (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2020 - VII-Verg 20/19, zitiert nach juris, Tz. 56 [= VergabeR 2020, 652 ff.], vom 16. August 2019 - VII-Verg 56/18 [= NZBau 2020, 249 ff.] - und vom 12. Juni 2019 - VII-Verg 54/18, zitiert nach juris, Tz. 71 [= VergabeR 2020, 92 ff.]).
  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21
    Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (siehe OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 20. November 2012 - Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 29. Mai 2012 - Verg W 5/12, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Juli 2010 - 11 Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG München, Beschlüsse vom 7. August 2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f., und vom 2. August 2007 - Verg 7/07, zitiert nach juris, Tz. 15 f.).
  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21
    Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (siehe OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 20. November 2012 - Verg W 10/12, zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 29. Mai 2012 - Verg W 5/12, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Juli 2010 - 11 Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG München, Beschlüsse vom 7. August 2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f., und vom 2. August 2007 - Verg 7/07, zitiert nach juris, Tz. 15 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 5/14

    Arzneimittelversorgung - Vergabe der Arzneimittelversorgung eines Krankenhauses

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Verg 3/11

    Akteneinsicht - Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2017 - Verg 19/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts der Beteiligten eines

  • OLG Brandenburg, 29.05.2012 - Verg W 5/12

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde in einem

  • OLG München, 11.06.2007 - Verg 6/07

    Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes: Rüge "ins Blaue" hinein?

  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

    Ein Anspruch auf Akteneinsicht setzt über den Wortlaut von § 165 Abs. 1 GWB hinaus einen das Akteneinsichtsgesuch begründenden beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrag voraus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. März 2021, VII-Verg 9/21, NZBau 2021, 632 Rn. 27 [juris Rn. 50] m. w. N.).

    Ein Bieter darf im Nachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen dagegen nicht aus (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31. August 2022, Verg 18/21, ZfBR 2022, 826 [828, juris Rn. 67]; OLG Düsseldorf, NZBau 2021, 632 Rn. 19 [juris Rn. 42] und Beschl. v. 1. April 2020, Verg 30/19, NZBau 2020, 739 Rn. 41 jeweils m. w. N.).

  • KG, 01.03.2024 - Verg 11/22

    Sofortige Beschwerde im sog. S-Bahn Vergabeverfahren

    Mit diesen Erwägungen setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. den von der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung in Bezug genommenen Beschluss vom 29. März 2021 - Vll-Verg 9/21), da dort - anders als hier - eine gemäß § 134 GWB außenwirksame Entscheidung vorlag, vorliegend demgegenüber noch nicht einmal bekannt ist, ob ein Gemeinschaftsunternehmen sich überhaupt beteiligt.
  • VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21

    Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

    Grundsätzlich muss der Bewerber nicht damit rechnen, der ihm durch die Erstellung seines Angebots entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber bzw. Konzessionsgeber die Eignung des Bewerbers auf gleichbleibender tatsächlicher Grundlage abweichend beurteilt (s. OLG Naumburg, Beschl.v. 23.12.2014 - 2 Verg 5/14 -, zur VOL/A 2009; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 29.03.2021 - Verg 9/21 -, zur VgV; Beschl.v. 10.11.2021 - Verg 50/20 -, BA S. 9 f., zur SektVO; vgl. auch BGH, Beschl.v. 07.01.2014 - X ZB 15/13 -, zur VOB/A 2012).

    Daraus hat das Oberlandesgericht Düsseldorf - freilich lediglich in einem Eilverfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB sowie außerdem im Rahmen eines Kostenbeschlusses - weitergehend geschlossen, aufgrund des gesetzten Vertrauenstatbestandes müsse auch ein anderer Bieter im Rahmen eines von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens einen Vergaberechtsverstoß, der in der fehlerhaften Bejahung der Eignung eines konkurrierenden Unternehmens durch den Auftraggeber am Ende des Teilnahmewettbewerbs liegt, zumindest grundsätzlich hinnehmen (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 29.03.2021 - Verg 9/21 - Beschl.v. 10.11.2021 - Verg 50/20 -, BA S. 11; dem folgend VK Bund, Beschl.v. 06.10.2021 - VK 2-45/21 -).

    Eine Akteneinsicht kommt von vornherein nur in solche Unterlagen in Betracht, die im Nachprüfungsverfahren entscheidungserheblich sind (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 29.06.2017 - Verg 7/17 - Beschl.v. 25.09.2017 - Verg 19/17 - Beschl.v. 17.04.2019 - Verg 36/18 - Beschl.v. 09.01.2020 - Verg 10/18 - Beschl.v. 19.02.2020 - Verg 2/19 - Beschl.v. 29.03.2021, a.a.O.).

  • VK Niedersachsen, 02.12.2021 - VgK-42/21

    Schulnotenrechtsprechung, keine konkrete einzelfallbezogene Darstellung

    Nach dieser Auffassung ist allerdings ein Mindestmaß an Substantiierung erforderlich ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2021, Verg 9/21 ; Schäfer in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB, § 160 GWB, Rn. 67).

    Dagegen hat das OLG Düsseldorf ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2021, Verg 9/21 ) die Anforderungen an die Rügepflicht gerade erst deutlich verstärkt.

    Das Erfordernis der Akteneinsicht ist bei im Raume stehender Unzulässigkeit umstritten (pro: KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2021 - Verg 1/21; OLG Rostock, Beschluss vom 21.04.2021 - 17 Verg 1/21; contra: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2021, Verg 9/21 ; Behrens in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, § 165 GWB, Rn. 21; Kus in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB, § 165 GWB, Rn. 33; Kadenbach in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht Kompaktkommentar, § 165 GWB Rn. 6, 7).

  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

    Ein Anspruch auf Akteneinsicht setzt über den Wortlaut von § 165 Abs. 1 GWB hinaus einen das Akteneinsichtsgesuch begründenden beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrag voraus (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. März 2021, VII- Verg 9/21, NZBau 2021, 632 Rn. 27 [juris Rn. 50] m. w. N.).

    Ein Bieter darf im Nachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen dagegen nicht aus (vgl. BayObLG, Beschl. v. 31. August 2022, Verg 18/21, ZfBR 2022, 826 [828, juris Rn. 67]; OLG Düsseldorf, NZBau 2021, 632 Rn. 19 [juris Rn. 42] und Beschl. v. 1. April 2020, Verg 30/19, NZBau 2020, 739 Rn. 41 jeweils m. w. N.).

  • VK Westfalen, 29.11.2021 - VK 1-43/21

    Bewachungsdienstleistungen sind weder sozial noch besonders!

    Der Entscheidung des OLG Düsseldorf 29.03.2021 - Verg 9/21, nach der eine Bindung des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich der Beurteilung der Eignung eines Bieters entstehen kann, liegt ein anderer Sachverhalt, insbesondere eine andere Konstellation der Beteiligten zu Grunde, womit eine Übertragbarkeit auf den vorliegenden Fall ausscheidet.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21

    Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung

    Mitbieter im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb haben danach einen Vergaberechtsverstoß, der in der fehlerhaften Bejahung der Eignung eines Unternehmens am Ende des Teilnahmewettbewerbs liegt, ab der Begründung des Vertrauenstatbestands hinzunehmen (Senatsbeschluss vom 29. März 2021, VII-Verg 9/21, NZBau 2021, 632 Rn. 24 m. w. Nw.).
  • OLG Schleswig, 24.11.2023 - 54 Verg 6/23

    Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber!

    Das Recht auf Akteneinsicht besteht in dem Umfang, in dem es zur effektiven Durchsetzung subjektiver Rechte der Beschwerdeführerin erforderlich ist, was nur bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile gilt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2021 - Verg 9/21 -).
  • OLG Schleswig, 08.02.2024 - 54 Verg 7/23

    Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber!

    Das Recht auf Akteneinsicht besteht in dem Umfang, in dem es zur effektiven Durchsetzung subjektiver Rechte der Beschwerdeführerin erforderlich ist, was nur bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile gilt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2021 - Verg 9/21).
  • OLG Schleswig, 27.10.2022 - 54 Verg 7/22

    Wer muss/kann die Wertungsentscheidung treffen?

    Das Recht auf Akteneinsicht besteht in dem Umfang, in dem es zur effektiven Durchsetzung subjektiver Rechte der Beschwerdeführerin erforderlich ist, was nur bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile gilt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2021, Verg 9/21).
  • VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61

    Leistungen, Leistungserbringung, Vergabekammer, Bieter, Versorgung,

  • VK Niedersachsen, 14.11.2023 - VgK-31/23

    Erkennbarkeit > Erkenntnis!

  • OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23

    Vorschriften über die Preisprüfung sind drittschützend!

  • BayObLG, 31.08.2022 - Verg 18/21

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren

  • VK Westfalen, 15.06.2022 - VK 1-10/22

    Im Verhandlungsverfahren sind die Bieter gefordert!

  • VK Sachsen, 14.04.2023 - 1/SVK/003-23

    Kommunikation nur über Vergabeplattform: Keine Nachforderung per E-Mail!

  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

  • BayObLG, 20.01.2023 - Verg 14/22

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines in der Rangfolge weit hinten

  • VK Bund, 18.11.2022 - VK 1-87/22

    Mündliche Preisaufklärung ist umfassend zu dokumentieren!

  • VK Niedersachsen, 22.08.2022 - VgK-15/22

    Ausschreibung der Beschaffung von neuen Stadtbahnfahrzeugen zum Einsatz der

  • VK Sachsen, 28.03.2022 - 1/SVK/041-21

    Bieterreihenfolge ändert sich nicht: Wertungsfehler sind unbeachtlich!

  • OLG Schleswig, 06.07.2022 - 54 Verg 4/22

    Nicht plausibles Leistungsversprechen ist zu überprüfen!

  • VK Bund, 01.10.2021 - VK 2-101/21

    Zulässigkeit der Neubewertung von Angeboten zur Korrektur von Vergabefehlern

  • VK Niedersachsen, 22.08.2023 - VgK-22/23

    Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb bleibt der Preis geheim!

  • VK Niedersachsen, 22.02.2022 - VgK-3/22

    Sind Angebotsteile oder Teile der Dokumentation Geschäftsgeheimnisse?

  • VK Niedersachsen, 22.02.2022 - VgK-03/22

    Ausschreibung eines Qualifizierungssystems über weitere Bedarfe bzgl . der

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